Durch die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die beonders austragsgefährdet sind, können die Stoffeinträge in die Fließ- und Stillegwässer reduziert werden.
Seit Beginn des Seenprogramms im Jahr 1989 konnten über die Landschaftspflgerichtlinie auf freiwilliger Basis zahlreiche Extensivierungsverträge in den Einzugsgebieten der beteiligten Seen und Weiher abgeschlossen werden.