Fischbestände in nährstoffreichen Seen und Weihern entwickeln sich meist ungünstig und können die gewässerökologischen Verhältnisse stark beeinflussen. Durch fischereiliche Maßnahmen sollte deshalb die Sanierung eines Sees oder Weihers unterstützt werden.
Bei Weihern kann durch regelmäßiges Ablassen in kürzeren Zeiträumen (3-6 Jahre) der Fischbestand dem Gewässer entsprechend neu aufgebaut werden. Mit der anschließenden Winterung (Leerlassen über den Winter) werden zudem Phosphate im Sediment in unlösliche Verbindungen umgewandelt, so dass in den Jahren danach weniger Rücklösungen stattfinden. Gelegentliche Sömmerungen (Leerlassen über Sommer) verstärken diesen Effekt und sind außerdem effektiver bei der Mineralisierung des Weiherschlammes.
Bei Seen kann über gezielte Befischungen oder starke Netzbefischungen auf den Fischbestand eingewirkt werden.
Bei Seen und Weihern dürfen nach Fischereigesetz keine standortfremden oder gesetzlich nicht erlaubten Fischarten (z.B. Grasfische) eingesetzt werden.
Im unserer Broschüre „Sachgerechtes Bewirtschaften, Abfischen und Besetzen von oberschwäbischen Weihern“ (siehe Wissenswertes) finden Sie weitere Details zu den fischereilichen Beiträgen der Gewässersanierung.